Immer wieder sind Mandanten verwundert, was ein Rechtsanwaltsschriftsatz bewirken kann. Gegenparteien, die sich nach langer Korrespondenz uneinsichtig zeigen und keinen Schritt auf einen Fluggast zugehen, zahlen plötzlich unumwunden die geforderten Gelder. Es kann im Einzelfall sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt mit der Anspruchsgeltendmachung und -durchsetzung zu betrauen.
Um Verbrauchern und Rechtsuchenden eine erste fundierte Einschätzung einer Sachlage durch einen Experten, Fachmann und Rechtsanwalt zu ermöglichen, hat der deutsche Gesetzgeber in §34 RVG die Erstberatung geschaffen. Wenn Sie lediglich eine Rechtsauskunft, eine überschlägige Bewertung der Sach- und Rechtslage oder Informationen über die Erfolgsaussichten eines bevorstehenden Rechtsstreites wünschen, ist die Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für Reiserecht ein mögliches und sinnvolles Beratungsangebot.
Ergibt die Erstberatung, dass aus dem zu beurteilenden Sachverhalt und der Rechtsstreitigkeit begründete Ansprüche gegeben sind, ist die außergerichtliche Interessenvertretung ein probates Mittel, um der Gegenpartei zu zeigen, dass der Anspruchsteller es mit der Geltendmachung der Ansprüche ernst meint. Viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter handeln systematisch nach der Hinhalte- und Verzögerungstaktik. Danach reagiert man auf Forderungsschreiben von betroffenen Reisenden zunächst gar nicht oder versucht, die Betroffenen durch Textbausteinschreiben in eine end- und ziellose Korrespondenz zu ziehen. Ziel der Airlines und Veranstalter ist es letztlich immer, dass die Reisenden nach einiger Zeit frustriert aufgeben. Des Weiteren sind sich Reisende häufig nicht über extrem kurze Anzeige- und/oder Anspruchs-/Verjährungsfristen bewusst. Fristversäumnisse können zur Undurchsetzbarkeit der Ansprüche führen. Gerade im europäischen Reisevertragsrecht (§651g BGB) und Luftverkehrsrecht gemäß Völkerrecht (Art. 31 Montrealer Übereinkommen) geltend zum Teil extrem kurze Anzeigefristen. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes können betroffene Reisende ihre Ansprüche rechtlich überprüfen und durch einen Experten oder Fachanwalt auf dem jeweiligen Rechtsgebiet gegenüber der Gegenseite geltend machen. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die Gegenseite die geltend gemachten Ansprüche nicht erfüllt oder auf gesetzte Fristen nicht reagiert.
Wenn Sie an einer Vertretung Ihrer Interessen durch einen Rechtsanwalt interessiert sind, können Sie uns Ihre Angelegenheit schildern. Wir prüfen die Angelegenheit und teilen Ihnen mit, ob und inwieweit ein Vorgehen gegen eine Gegenpartei sinnvoll ist und welche Kosten durch eine Interessenvertretung anfallen würden:
Unsere Arbeit basiert auf Vertrauen, Diskretion und Verbindlichkeit. Die Mitarbeiter der Kanzlei Bartholl engagieren sich in vielen Interessenvereinigungen des Verbraucherrechts, Reiserechts und Luftverkehrsrechts. Rechtsanwalt Jan Bartholl ist Anwalt für Reiserecht und u.a. Mitglied
Das sagen die anderen
Die Kanzlei Bartholl legt Wert auf zufriedene Kunden. Als Rechtsbeistand möchten wir gemeinsam mit Ihnen als Mandant eine zufriedenstellende Lösung finden, die über die rein rechtstechnische Betrachtung der Angelegenheit hinausgeht. Sie wollen uns kennenlernen? Sie wollen mehr über unsere Leistungen erfahren? Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Beispielhaft sind folgend einige Bewertungen und Erfahrungen unserer Mandanten angeführt:
Ihr Vertrauen ist unsere Verpflichtung
Sie profitieren als Mandant von unserer methodischen Informationsauswertung im europäischen Flugrecht und Luftverkehrsrecht, unserer grenzüberschreitenden Beratungstätigkeit, insbesondere in der Schweiz, in Österreich, in Frankreich und in Spanien und unserem zielgrichteten Lösungsansatz. Wir betreuen Sie weit über juristische Details hinaus. Sie genießen die Vorteile professioneller und persönlicher Betreuung. Kostenfreie Beiträge der Kanzlei Bartholl finden Sie in der Presseübersicht und unseren aktuellen Nachrichten. Schildern Sie uns Ihren Vorfall aus einer Flugannullierung, einer Flugverspätung, eines Gepäckschadens oder einer Gepäckverspätung. Ihr Ansprechpartner steht Ihnen jederzeit für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.
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